Kabelgebundene Rauchmelder
Im Gegensatz zu batteriebetriebenen Rauchmeldern werden kabelgebundene Rauchmelder durch das 230 V -Hausstromnetz mit Energie versorgt. Neben der Stromversorgung durch das Hausnetz verfügen kabelgebundene Rauchwarngeräte zusätzlich über eine Batterie, sodass eine redundante Stromversorgung gegeben ist, die das Risiko eines Ausfalls mindert. Kabelgebundene Rauchmelder werden insbesondere in größeren Gewerbeimmobilien eingesetzt. Sie sind auch als funkvernetzte Geräte erhältlich und können mit Alarm- oder BUS-Systemen kombiniert werden.
Wir beraten sie gerne zu den Einsatzmöglichkeiten kabelgebundener Rauchwarngeräte und stehen Ihnen selbstverständlich für die Planung, Installation und Wartung der Geräte zur Verfügung.
Wartung & Instandhaltung kabelgebundener Rauchmelder
Ebenso wie batteriebetriebene Rauchmelder müssen auch kabelgebundene Rauchmelder nach DIN 14676 mindestens einmal jährlich gewartet werden. Die Überprüfung beinhaltet eine Sichtkontrolle der Geräte, die Sicherstellung der richtigen Positionierung der Rauchmelder sowie die Reinigung und die manuelle Funktionsprüfung der Geräte. Gegebenenfalls werden die Rauchmelder instandgesetzt oder ausgetauscht.
Vermieter bzw. Eigentümer von Mietwohnungen sind in der Regel verpflichtet, nicht nur für die Installation von Rauchmeldern, sondern auch für die fachgerechte, regelmäßige Wartung der Geräte Sorge zu tragen. Vorausgesetzt, die Wartungskosten sind als sonstige Betriebskosten im Mietvertag aufgeführt, können diese meist auf die Mieter umgelegt werden.
Als Ihr zuverlässiger Partner in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes stehen wir Ihnen gerne für die fachgerechte Wartung und Instandhaltung Ihrer Rauchwarngeräte zur Verfügung.
Wartung & Instandhaltung kabelgebundener Rauchmelder
Ebenso wie batteriebetriebene Rauchmelder müssen auch kabelgebundene Rauchmelder nach DIN 14676 mindestens einmal jährlich gewartet werden. Die Überprüfung beinhaltet eine Sichtkontrolle der Geräte, die Sicherstellung der richtigen Positionierung der Rauchmelder sowie die Reinigung und die manuelle Funktionsprüfung der Geräte. Gegebenenfalls werden die Rauchmelder instandgesetzt oder ausgetauscht.
Vermieter bzw. Eigentümer von Mietwohnungen sind in der Regel verpflichtet, nicht nur für die Installation von Rauchmeldern, sondern auch für die fachgerechte, regelmäßige Wartung der Geräte Sorge zu tragen. Vorausgesetzt, die Wartungskosten sind als sonstige Betriebskosten im Mietvertag aufgeführt, können diese meist auf die Mieter umgelegt werden.
Als Ihr zuverlässiger Partner in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes stehen wir Ihnen gerne für die fachgerechte Wartung und Instandhaltung Ihrer Rauchwarngeräte zur Verfügung.