Brandschutztüren
Im Sinne des Abschottungsprinzips werden Brandschutztüren als Feuerschutzabschlüsse eingesetzt, um im Brandfall das Übergreifen des Feuers auf andere Brandabschnitte zu verhindern. Die Ausbreitung des Feuers und das Eindringen giftiger Rauchgase in benachbarte Bereiche soll dabei möglichst lange verhindert werden. Brandschutztüren müssen deshalb eine bestimmte Feuerwiederstandklasse aufweisen, die unter anderem von der baulichen Umgebung abhängt. Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Brandschutztüren die im Regelfall offenstehen, können mit einer Feststellanlage versehen werden, die im Brandfall für eine automatische Schließung der Tür sorgt. Die Anforderungen die ein Feuerschutzabschluss bzw. eine Brandschutztür erfüllen muss werden in der DIN 4102-2 definiert. Die Feuerwiderstandsklasse steht dabei in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer.
Feuerwiderstandsklasse | Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
T 30 | ≥ 30 (feuerhemmend) |
T 60 | ≥ 60 (hochfeuerhemmend) |
T 90 | ≥ 90 (feuerbeständig) |
T 120 | ≥ 120 |
T 180 | ≥ 180 |
Beschaffung, Wartung & Instandhaltung von Brandschutztüren
gem. DIN 18093, DIN 18095 & DIN EN 14600
Als Brandschutzabschlüsse werden spezielle Türen verwendet. Sie bestehen in der Regel aus mehrwandigem, korrosionsbeständigem Stahl oder Edelstahl. Für unterschiedliche Einsatzbereiche und Einbausituationen gibt es aber auch verschiedene Varianten aus anderen Materialen wie Aluminium oder Holz sowie spezielle Brandschutztüren mit feuerfester Sichtverglasung.
Wir bieten Ihnen eine Auswahl unterschiedlicher Modelle und Ausführungen von Brandschutztüren und beraten Sie gerne individuell, um die beste Lösung für Sie zu finden. Brandschutztüren müssen entsprechend der Herstellerangaben gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt bzw. ausgebessert werden. Als Fachbetrieb stehen wir Ihnen selbstverständlich auch dabei gerne zur Verfügung. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Brandschutztüren jederzeit in einem einwandfreien Zustand sind.